Ihr habt die zwei Ausbildungsmodule (Sommer und Winter) beim Verein der Kärntner Bergwanderführer beendet, die kommissionelle Prüfung erfolgreich absolviert und nun das Zeugnis in der Hand? Hier erklären wir euch, was nun zu tun ist – denn jetzt geht’s erst richtig los:
Natürlich raten wir euch, gleich einmal Vereinsmitglied zu werden. Das hat neben dem tollen Kollegennetzwerk viele Vorteile – vor allem aber habt ihr damit sofortigen Zugang zu einer günstigen Gruppenversicherung, die den gesetzlichen Anforderungen der Haftpflichtversicherung gemäß § 16 K-BSFG entspricht. Die Beitrittserklärung findet ihr hier zum Download:
2024_Beitrittserklärung_KBWF DGVO
Folgende Unterlagen sind vorzubereiten:
Die Autorisierung ist ein behördlicher Akt und dementsprechend mit Verwaltungskosten verbunden. Solltet ihr euch mit dem Führen selbständig machen, könnte eine Gebührenersparnis aufgrund des Neugründungs-Förderungsgesetzes (NeuFöG) möglich sein. Bitte fragt bei der Wirtschaftskammer/Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft nach!
Die Unterlagen sind schriftlich an die für euch zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu senden. Details zu den Ansprechpersonen und Links zum NeuFöG findet ihr in dem Dokument zum Downloaden hier:
2022_KBWF_ Übersicht_Behörden_Autorisierung
Nach erteilter Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde ist das offizielle Bergwanderführerabzeichen (als Ansteckplakette) vom Land Kärnten beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 – Bildung und Sport, Kärnten Sport Koordination, Siebenhügelstraße 107, 9020 Klagenfurt am Wörthersee abzuholen. Bitte vorher unter 43 50 536 16180 Hr. Manfred Sagerschnig anrufen, ob das Bergwanderführerabzeichen schon vorliegend ist. Dieses Bergwanderführerabzeichen ist bei Ausübung der Tätigkeit sichtbar zu tragen.
Wenn ihr auch Vereinsmitglied seid, dann bekommt ihr zusätzlich einen Ausweis sowie Aufnäher für eure Ausrüstung und kleine Anstecker.
Der Bergwanderführer hat eine Bergwanderung sorgfältig vorzubereiten und durchzuführen. Wir weisen hiermit auf die Pflichten vor Antritt und während einer Tour sowie im Falle eines alpinen Unfalles gemäß §§ 13-15 des Kärntner Berg- und Schiführergesetzes und auf die Richtlinien unserer Ausbildung hin. Weiters möchten wir euch an die Fortbildungsverpflichtung erinnern.
Solltet ihr eure Ausbildung bei einem anderen Ausbildungsanbieter machen wollen, so ist die Autorisierung in Kärnten für euch mit einem Zusatzaufwand verbunden. Welche Ausbildungen anerkannt werden und wie der Ablauf dafür ist, könnt ihr am besten telefonisch mit unserem Ausbildungsleiter Robert Uschnig unter +43-664-1538631 abklären.