Autorisierung
Damit selbständig Führungstouren angeboten werden können, ist die Autorisierung = Registrierung bei einer Behörde in Kärnten (Bezirkshauptmannschaft, oder Magistrat) notwendig. Der Wohnort ist nicht relevant.
Der Antrag ist online unter folgendem LINK zu stellen:
Homepage Amt der Kärtner Landesregierung / Bezirkshauptmannschaften – eine Behörde auswählen – z.B. BH Spittal, Hermagor, Feldkirchen, oder andere . . . .
Link: https://eap.ktn.gv.at/Verfahren.aspx?p=az&id=6b8e8664-6a6c-416c-bc3c-ce09a2d37c2f&lang=de
Folgende Unterlagen sind als pdf Dateien erforderlich und bei der Beantragung hochzuladen :
Reisepass oder Personalausweis
Staatsbürgerschaftsnachweis (für Deutschland gilt ein deutscher Ausweis als Nachweis = Reisepass)
Geburtsurkunde
Meldezettel Hauptwohnsitz
Strafregisterbescheinigung (klein – für Deutschland)
Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate – 2 Zeilen vom Hausarzt reichen – Text: der Hausarzt soll bestätigen, dass du physisch und psychisch in der Lage bist, die Tätigkeit als Bergwanderführer auszuüben)
Nachweis der fachlichen Befähigung (Prüfungszeugnis)
Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung vom Verein)
Die Autorisierung ist ein behördlicher Akt und dementsprechend mit einmaligen Verwaltungskosten von ca. € 380,- bis € 400,- verbunden.
Ausweisung
Im Zuge der Autorisierung wird vom Land Kärnten ein personalisiertes Bergwanderführerabzeichen, mit registrierter Nummer vergeben. Dieses ist lt. Gesetz bei der Ausübung der Tätigkeit als Bergwanderführer sichtbar zu tragen.
Nach erteilter Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde ist das offizielle Bergwanderführerabzeichen vom Land Kärnten beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 – Bildung und Sport, Kärnten Sport Koordination, Siebenhügelstraße 107, 9020 Klagenfurt am Wörthersee abzuholen. Bitte vorher anrufen, ob das Bergwanderführerabzeichen abholbereit ist.
Wenn die persönliche Abholung nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit, dass wir mit einer Vollmacht das Bergwanderführerabzeichen abholen und per Post zuschicken.
Sobald uns der Autorisierungsbescheid und ein Porträtfoto vorliegt, erfolgt die Ausweisbestellung (Sammelbestellung) ca. 4 mal pro Jahr.
Führen dürfen wir in Österreich und in Deutschland, für Südtirol muss man sich mit einem einfachen Formular anmelden. Polen und Frankreich verlangen die IML Zusatzausbildung. Von Italien, Slowenien usw. sind uns derzeit keine Details bekannt. Es gelten die jeweiligen Landesgesetze.


Pflichten
Der Bergwanderführer hat eine Bergwanderung sorgfältig vorzubereiten und durchzuführen. Wir weisen hiermit auf die Pflichten vor Antritt und während einer Tour sowie im Falle eines alpinen Unfalles gemäß §§ 13-15 des Kärntner Berg- und Schiführergesetzes und auf die Richtlinien unserer Ausbildung hin.
Es besteht eine Fortbildungsverpflichtung, 1 Tag binnen 2 Jahren.
Anerkennung von anderen Bergwanderführer-Ausbildungen
Solltet ihr eure Ausbildung bei einem anderen Ausbildungsanbieter machen wollen, so ist die Autorisierung in Kärnten für euch mit einem Zusatzaufwand verbunden.
Welche Ausbildungen anerkannt werden und wie der Ablauf dafür ist, könnt ihr am besten telefonisch mit unserem Ausbildungsleiter Robert Uschnig unter +43-664-1538631 abklären.
