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Fortbildung Anmeldung: mitglieder.bergfuehrer.at

Fortbildungspflicht

Jeder Bergwanderführer hat in Abständen von zwei Jahren mindestens einen Fortbildungskurs zu besuchen, um die Autorisierung zu behalten (§33 Kärntner Berg- und Schiführergesetz). Die Kursinhalte umfassen Technik der Bergwanderführung, Rettungstechnik, Erste-Hilfe-Leistung, Ausrüstungskunde, Führungskunde sowie alle Neuerungen, die für die Tätigkeit eines Bergwanderführers von Bedeutung sind.
Die Durchführung der Fortbildungskurse obliegt dem Verband der Berg- und Schiführer – Sektion Kärnten.
Alle hier angeführten Veranstaltungen entsprechen der gesetzlichen Fortbildungspflicht.

Fortbildungskalender 2026 Übersicht

Die Jahresübersicht der Fortbildungen findet ihr zum Download hier:

Hinweis:

bei dringendem Fortbildungsbedarf bitte um Kontaktaufnahme per email
office@bergwanderfuehrer-kaernten.at

Fortbildungsnachweis

Wird die Fortbildung über den Verein gemacht, wird halbjährlich eine Teilnehmerliste an die Autorisierungsbehörden geschickt. Damit entfällt für euch die Meldung der Fortbildungsteilnahmen.

Fortbildungen anderer Ausbildungsanbieter anerkennungspflichtig!

Solltet ihr Fortbildungen bei anderen Anbietern, z.B. Blaulicht-Organisationen (Dauer mind. 6 Stunden) machen, bitte die Ausschreibung vorher zur Prüfung an uns schicken.
Fortbildungen bei anderen Anbietern bitte durch das Land Kärnten per Bescheid überprüfen und anerkennen lassen. Die Einreichung der Anerkennung läuft über die Bezirkshauptmannschaft/das Magistrat (dort, wo ihr euch auch autorisieren habt lassen). Dies verursacht Kosten von ca. € 200,- .
Also am besten bitte rechtzeitig bei einer Vereinsfortbildung anmelden!

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